Handelsregister
Wie hoch sind die Kosten für eine Eintragung?
Für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht fallen Kosten in Höhe von 1/4 der vollen Gebühren an. Die maximal zu entrichtende Gebühr beträgt 130,00 € zzgl. Auslagen und MwSt. Die Grundlage der vollen Gebühr entspricht der einzutragenden Haftsumme.
Gemäß Gesellschaftsvertrag sind die Kosten für die Beglaubigung von jedem Anleger selbst zu tragen.
Schiffsgesellschaften werden nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) veranlagt, somit sind die Kosten der Beglaubigung nicht als Sonderbetriebsausgaben geltend zu machen.
Wie hoch sind die Kosten für die Übertragung einer Beteiligung?
Bei Übertragungen der Beteiligungsanteile von Kommanditisten entstehen bei der Treuhandgesellschaft ein Verwaltungsaufwand und damit Kosten. Die Treuhänderin ist gemäß der Gesellschaftsverträge mit den Fonds dazu berechtigt eine Verwaltungspauschale in Höhe von mind. 300,00 € zzgl. USt in Rechnung zu stellen.
Ich bin im Ausland und möchte meine Unterschrift beglaubigen lassen.
In der Regel wird eine Überbeglaubigung (Apostille) verlangt. Die Regelungen sind hier von Staat zu Staat unterschiedlich.
Sie benötigen Informationen zu den Voraussetzungen, die in Ihrem Staat erfüllt werden müssen?
Sprechen Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular an.
Wie kann ich mich eintragen lassen?
Für die Eintragung ins Handelsregister erhalten Sie von uns eine Handelsregistervollmacht.
Bitte senden Sie uns diese unterschrieben und notariell beglaubigt im Original zurück.
Neben der notariellen Beglaubigung werden vom Amtsgericht Hamburg auch folgende Amtspersonen zur Unterschriftsbeglaubigung akzeptiert:
- in Hessen – der Ortsgerichtsvorsteher
- in Rheinland-Pfalz – der Oberbürgermeister sowie die Gemeinde- und Stadtverwaltung
- in Baden-Württemberg – der Ratsschreiber
Eine Eintragung kann nur mit der Original Vollmacht erfolgen. Eine Kopie oder beglaubigte Abschrift wird für die Eintragung beim Registergericht nicht akzeptiert.
Warum sollte ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Die Eintragung von Kommanditbeteiligungen in das Handelsregister kann im Erbschafts- und Schenkungsfall steuerlich vorteilhaft sein. Inwieweit dies für Sie persönlich zutreffend ist, bitten wir mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
Beitritt
Wozu wird ein Identifizierungsprotokoll benötigt?
Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) am 21. August 2008 ist der Markt der geschlossenen Fonds von den Pflichten des Geldwäschegesetzes erfasst. Dies betrifft in erster Linie die Treuhandgesellschaften, welche als Treuhänder für Anleger geschlossener Fonds fungieren. Es soll verhindert werden, dass die Geldanlage in geschlossene Fonds für Zwecke der Geldwäsche missbraucht wird.
Somit kann jede Beitrittserklärung aus Gründen der Rechtssicherheit nur angenommen werden, wenn alle für eine Identifizierung benötigten Angaben des Anlegers gemacht wurden und eine Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis beigefügt ist.
Alternativ ist eine Identifizierung durch das Post-Ident Verfahren möglich.
Weitere Fragen zum Geldwäschegesetz beantwortet Ihnen gerne unser Geldwäschebeauftragter.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Was ist die Beteiligungsnummer?
Mit der Annahmebestätigung erhalten Sie für jede neue Fondsanlage eine Beteiligungsnummer. Diese ermöglicht uns, Ihre persönlichen Daten korrekt zu hinterlegen.
Bitte geben Sie diese unbedingt immer an, damit wir Zahlungseingänge sowie Datenänderungen und Anfragen immer richtig zuordnen können.
Ich möchte meine Beitrittserklärung widerrufen.
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt der Annahmebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Anschrift:
EVT Treuhandgesellschaft SCSp
13, Fausermillen
L-6689 Mertert
Weitere Informationen zum Thema Widerruf entnehmen Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung.
Wann erhalte ich eine Bestätigung meiner Beitrittserklärung?
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen, wird Ihre Beitrittserklärung sofort bearbeitet. Eine Annahmebestätigung erhalten Sie innerhalb einer Woche, nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen.
Zu welchem Zeitpunkt ist meine Einzahlung fällig?
Gemäß Beitrittserklärung erhalten Sie eine Zahlungsfrist von 2 Wochen. Mit der Annahmebestätigung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die die Einzahlung vornehmen.
Zahlungsverkehr
Wann erhalte ich eine Auszahlung?
Grundsätzlich erhalten Sie Informationen zu anstehenden Auszahlungen im aktuellen Geschäfts- und Treuhandbericht.
Die genaue Höhe Ihres Auszahlungsbetrages teilen wir Ihnen schriftlich mit, zusätzlich zu einer Angabe, wann die Auszahlung voraussichtlich vorgenommen wird.
Steuern
Muss ich meine Auszahlungen versteuern?
Erträge, die die Gesellschaft während ihrer Betriebszeit erzielt, werden weitestgehend steuerfrei gestellt, wobei jedoch die anteilige Versteuerung des Unterschiedsbetrages bei Veräußerung zu berücksichtigen ist.
Was bedeutet „Tonnagesteuer“?
Die 1999 eingeführte Tonnagesteuer (§ 5a EStG) ist die Methode der pauschalen Gewinnermittlung. Hierdurch entsteht während des Schiffsbetriebes ein geringer steuerlicher Gewinn und somit eine geringere Steuerlast. Ausschlaggebend für die Gewinnermittlung ist die Tonnage (=Größe/Nettoraumzahl) des Schiffes.
Je nach Größe des Schiffes beträgt der Gewinn je Betriebstag zwischen 0,23 € und 0,92 € je 100 Nettotonnen.
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag für die Tonnagesteuer gestellt werden. Einmal eingeführt, ist der Eigentümer 10 Jahre an diese Art der Gewinnermittlung gebunden.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, ist die „normale“ Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG anzuwenden.
Was sind Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben?
Sonderbetriebseinnahmen sind z.B. Beiratsvergütungen, Provisionsnachlässe, Agio Rückerstattungen.
Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Fondsanlage bezeichnet man als Sonderbetriebsausgaben.
Hierzu gehören z.B. Reisekosten (z.B. zu Gesellschafterversammlungen), Porto, Telefon-/Faxgebühren, Steuerberatungs-/Notarkosten.
Zweitmarkt
Ich möchte meine Beteiligung verkaufen.
In Zusammenarbeit mit unseren Zweitmarktpartnern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung eines Käufers.
Sollten Sie bereits einen Käufer gefunden haben, senden wir Ihnen gerne einen Kaufvertrag zu.
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine beglaubigte Ausweiskopie oder das Legitimationsprotokoll
(alternativ ist auch die Identifizierung durch das Postident Verfahren möglich) - Handelsregistervollmacht (wird von uns zur Verfügung gestellt)
- Ihre persönliche Daten
Wie viel ist meine Beteiligung wert?
Der Preis für einen Fonds ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Eine Bewertung kann nur anhand des Durchschnitts der letzten Verkäufe ermittelt werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres Verkaufsangebotes behilflich.
Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie einen unserer Zweitmarkt-Partner. Hier finden Sie z.B. einen Fondsrechner, der Ihnen hilft, einen Preis für Ihre Beteiligung zu ermitteln.
Welche Unterlagen werden, für die Übertragung auf meinen Namen, bei einer Erbschaft benötigt?
- eine Ausfertigung des Erbscheins oder
- ein beglaubigtes Testament nebst Eröffnungsprotokoll
- eine beglaubigte Ausweiskopie
(oder die Identitätsprüfung durch das Postidentverfahren) - Geburtsdatum
- Anschrift
- aktuelle Bankverbindung
- Wohnsitzfinanzamt/Steuernummer und Identifikationsnummer
- Handelsregistervollmacht (wird von uns zur Verfügung gestellt)
Im Falle der Bestellung eines Testamentvollstreckers, werden zusätzlich benötigt:
- Testamentvollstreckerzeugnis im Original
- beglaubigte Ausweiskopie des Testamentvollstreckers
- Weisung, auf wen die Beteiligung übertragen werden soll
Ich möchte meine Beteiligung verschenken.
Gerne senden wir Ihnen einen vorgefertigten Übertragungsvertrag zu.
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine beglaubigte Ausweiskopie oder das Legitimationsprotokoll
(alternativ ist auch die Identifizierung durch das Postident Verfahren möglich) - Ihre persönliche Daten
- Handelsregistervollmacht (wird von uns zur Verfügung gestellt)
Persönliche Daten
Damit die Übertragung zeitnah bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen Ihre persönlichen Daten:
- vollständiger Name (inkl. Titel)
- Anschrift
- Telefonnummer
- Telefaxnummer
- Geburtsdatum
- E-Mail Adresse
- Steuernummer
- Steueridentifikationsnummer
- Ihr Wohnsitzfinanzamt
- vollständige Bankverbindung
Gerne können Sie uns diese Daten per E-Mail oder über unser Kontaktformular senden.
Allgemein
Wie erhalte ich Informationen zu meiner Beteiligung?
Im Laufe eines Geschäftsjahres informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Beteiligung in Form von Zwischenberichten und Protokollen sowie des Geschäfts- und Treuhandberichtes. Unsere Fondsbetreuer stehen Ihnen gerne telefonisch, per Email und über unser Kontaktformular für Ihre Fragen zur Verfügung.
Meine persönlichen Daten haben sich geändert.
Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, wenn sich Ihre persönlichen Daten, wie z.B. Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, Anschrift und/oder Kontodaten, geändert haben. Nur so können wir Ihre Daten aktuell halten und u.a. eine pünktliche Postzustellung oder auch eine reibungslose Zahlungsabwicklung gewährleisten.
Datenänderungen können ausschließlich in schriftlicher Form, vom Anleger persönlich unterschrieben, oder per Email, wenn diese uns bereits vorliegt, angenommen werden. Sollten Sie jedoch Änderungen per Email anfordern, benötigen wir zur Legitimation eine Ausweiskopie des Anlegers. Nur mit Vorlage einer entsprechenden Vollmacht können Änderungen durch Dritte erfolgen.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.